GESCHÄFTSORDNUNG

Auf Grundlage der Bekanntmachung des Wirtschaftsministers vom 24. Januar 2006 in Sachen Veröffentlichung der Neufassung der Verfügung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit zu Hotelobjekten und anderen Objekten, in denen Hoteldienstleistungen erbracht werden (Gesetzblatt aus dem Jahre 2006 Nr. 22 Position 169), wird zu Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit der Kunden der Villa Babette (im weiteren Objekt genannt) und deren Eigentum folgendes verfügt:

  1. Die vorliegende Ordnung wird mit dem Ziel erlassen, den Kunden, also Mietern der Appartements des Objektes, im weiteren Verlauf Gäste genannt, die Ordnung und Sicherheit ihrer selbst und ihres Eigentums zu gewährleisten. Die Ordnung legt die Grundsätze der Erbringung von Dienstleistungen, die Bereiche der Verantwortlichkeiten des Objektes und der Gäste sowie auch die Regeln (Hausordnung) für den Aufenthalt im Objekt fest.
  2. Die Ordnung gilt für alle Personen, welche sich auf dem Gelände der Villa Babette in Swinoujscie (Swinemünde), ul. Prusa 7, im weiteren Objekt genannt, aufhalten.
  3. Die Ordnung ist einsehbar im Büro des Objektes sowie auf der Internetseite www.villababette.pl.
  4. Eine Bestätigung der Kenntnisnahme dieser Ordnung einschließlich der damit verbundenen Einverständniserklärung mit deren Inhalt erfolgt im Moment der Reservierung nach der Anzahlung bzw. der Zahlung des Gesamtbetrages für den Aufenthalt oder mit der Unterschrift der Registrierungs-/Aufenthaltskarte.
  5. Eine Reservierung gilt als garantiert nach der Einzahlung der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Anzahlung in der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist.
  6. Der Gast bestimmt den Zeitraum seines Aufenthaltes bei der Anmietung eines Appartements. Fehlt diese Festlegung, wird von einer eintägigen Anmietung des Appartements ausgegangen.
  7. Den Wunsch auf Verlängerung des Aufenthaltes über den bei der Anreise angegebenen Zeitraum hinaus hat der Gast im Büro des Objektes bis 10.00 Uhr des Tages, an dem die Anmietung abläuft, vorzubringen, was jedoch für das Objekt nicht verbindlich ist. Das Objekt kann den Wunsch auf Verlängerung auf Grund fehlender freier Plätze nicht berücksichtigen.
  8. Die Bezahlung für den gesamten Aufenthalt erfolgt am Anreisetag „im Voraus”.
  9. Bei verkürztem Aufenthalt werden keine Übernachtungskosten rückerstattet.
  10. Die Klimagebühr ist nicht im Apartmentpreis enthalten, wird zusatzlich erhoben.
  11. Der Hotelaufenthalt beginnt um 15.00 Uhr am Tag der Anreise und endet um 11.00 am Tag der Abreise.
  12. Haustiere sind im Objekt verboten.
  13. Im Objekt können sich Gäste im Alter von über 12 Jahren aufhalten.
  14. Im gesamten Objekt gilt Rauchverbot einschließlich sogenannter E-Zigaretten. Im Falle von Rauchen in einem Appartement wird auf die Rechnung der darin angemeldeten Person ein Betrag von 500 zł hinzugerechnet, welcher für Reinigung und Lüftung des Appartements sowie weiteren Reinigungen und Wäschen verwendet wird..
  15. Nachtruhe gilt vom 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr morgens. In diesem Zeitraum dürfen sich im Objekt nur dort angemeldete/untergebrachte Personen aufhalten.
  16. Der Gast trägt die volle materielle Verantwortung für Schäden und Zerstörungen jeglicher Art an der Ausstattung und den technischen Geräten des Objektes, welche schuldhaft von ihm selbst bzw. ihn besuchenden Personen verursacht worden sind. Als Schaden ist definiert sowohl die Zerstörung und Beschädigung von Ausstattungselementen des Objektes wie auch deren Verlust. Das Objekt hat das Recht, vom Gast die sofortige Begleichung der Kosten für potentielle Beschädigungen in Form von Barzahlung einzufordern, wie auch das Recht, die Kreditkarte des Gastes nach dessen Abreise für aufgetretene Schäden zu belasten. Der gleiche Grundsatz gilt für die Auslösung des Feueralarms durch den Gast bzw. dessen Verstoß gegen das Rauchverbot.
  17. Es ist verboten, einzelne Ausstattungsgegenstände der Appartements einschließlich Handtücher außerhalb des Objektes mitzunehmen. Der Gast hat im Falle des Verlustes von Austattungsteilen folgende Quoten zu zahlen:
  1. Im Falle des Auftretens von Schäden während des Aufenthaltes ist der Gast verpflichtet, die Kosten für die Reparatur zu begleichen. Eltern haften für minderjährige Kinder.
  2. Der Gast hat das Objektbüro (Tel. +48 603530123) zu informieren, wenn Schäden auftreten, ebenso, wenn Schäden festgesellt worden sind.
  3. Die Gäste sind verpflichtet, die Zimmerschlüssel mit entsprechender Sorgfalt aufzubewahren. Bei Verlust ist eine Gebühr von 500 zł zu zahlen.
  4. Im Objekt ist die Aufbewahrung gefährlicher Materialien verboten. Da sind u.a. Waffen, Munition, Leicht brennbare Stoffe, explosive Materialien und Reizstoffe.
  5. Aus Brandschutzgründen ist in den Appartements die Nutzung von Geräten, die nicht zu deren Ausstattung gehören, verboten. Dies betrifft nicht Netzteile und Ladegeräte für elektronische Geräte..
  6. Das Objekt übernimmt keine Haftung für im Appartement verbliebene Wertsachen.
  7. Das Objekt haftet ausschließlich für Sachen, welche zur Aufbewahrung im Tresor des Objektbüros abgegeben wurden, wenn ein solcher existiert. In anderen Fällen verbunden mit Verlust oder Beschädigung von den Gästen gehörenden Sachen gelten die Rechtsvorschriften des Zivilgesetzbuches (vergleichbar mit BGB).
  8. Das Objekt behält sich das Recht vor, die Annahme von sehr wertvollen Gegenständen, größeren Geldsummen, von die Sicherheit gefährdenden Gegenständen sowie großformatigen Gegenständen, die nicht in den Bürotresor passen, abzuweisen.
  9. Das Objekt stellt den Gästen kostenlose Parkplätze, die sich auf dem Gelände des Objektes befinden, zur Verfügung. Der Parkplatz ist kamreaüberwacht, jedoch nicht bewacht. Das Objekt übernimmt keine Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl irgendwelcher den Gästen gehörenden Kraftfahrzeuge, ebenso nicht für Wertsachen, welche in den auf dem Parkplatz geparkten Kfz belassen wurden.
  10. Der Gast verpflichtet sich, das Objekt nur für Wohnzwecke zu nutzen. Das Organisieren von Partys ist untersagt.
  11. Im Falle, dass ein Gast die Ruhe der Nachbarn in besonderer Weise stört und/oder das Gut der Nachbarn antastet, behält sich das Objekt das Recht vor, dem Gast den Aufenthalt vorzeitig zu kündigen. Das Objekt ist in diesem Falle nicht zur Rückerstattung der Kosten für den ungenutzten Aufenthaltszeitraum verpflichtet.
  12. Das Objekt kann die Aufnahme von Gästen verweigern, welche sich unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln befinden, welche sich aggressiv in Worten und Taten verhalten sowie auch Gästen, welche bei einem vorherigen Aufenthalt gegen die Geschäftsordnung des Objektes verstoßen haben.

DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN DER VILLA BABETTE BEDINGT DIE AKZEPTANZ DER VORLIEGENDEN GESCHÄFTSORDUNG.

Wir wünschen gute Erholungen und laden Sie gerne wieder zu uns ein!